FAQ
Häufig gestellte Fragen
Alles Wissenswerte zum Kauf von Gold und Silber – kurz und verständlich beantwortet.
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Wir führen gängige Anlagebarren und Anlagemünzen (Krügerrand, Maple Leaf etc.).
Ja, bis maximal 2.000,00 EUR pro Person im Rahmen eines Tafelgeschäfts.
Ab 2.000,00 EUR sind wir gesetzlich zur Identitätsfeststellung verpflichtet.
Sie können bar, per EC-Karte oder per Echtzeit-Überweisung zahlen.
Ja, der Kauf von Anlagegold ist nach § 25c UStG von der Mehrwertsteuer befreit.
Nein, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr Haltefrist liegt.
Gängige Stückelungen haben wir lagernd.